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Statuten
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Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit
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| 1.1 |
Der Funkerverein Zofingerrunde ist ein einfacher
Verein gemäss ZGB mit Sitz in Zofingen. Er bezweckt die Förderung der
kameradschaftlichen Beziehungen und gemeinsamen Interessen unter Funkern und Höramateuren
aller Konzessionsklassen. Er legt Wert auf sportliche und freundschaftliche Denk- und
Verhaltensweise. |
| 1.2 |
Der Verein will seinen Zweck erreichen, indem er
regelmässige und/oder einmalige Anlässe organisiert, die folgende Ziele verfolgen: |
| 1.2.1 |
Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie
interessierter Dritter im Rahmen von Vorträgen, Bastelprojekten und Kursen. |
| 1.2.2 |
Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit. |
| 1.2.3 |
Amateurfunkbetrieb vom Klublokal und an Field Days. |

2
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Mitgliedschaft
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| 2.1 |
Der Funkerverein Zofingerrunde besteht aus: |
| 2.1.1 |
Aktivmitgliedern, die im Besitze einer Radio- Sende-
oder Empfangskonzession für nicht öffentliche Dienste sind. |
| 2.1.2 |
Passivmitgliedern, ohne die oben erwähnten
Konzessionen, die aber trotzdem am Vereinsgeschehen teilhaben wollen. |
| 2.1.3 |
Ehrenmitgliedern, die sich um die Bestrebungen des
Vereins in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt durch die
Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. |
| 2.1.4 |
Gönnermitgliedern, die die Bestrebungen des Vereins
fördern wollen, ohne an den Anlässen teilzunehmen. |
| 2.2 |
Der Übertritt von den Mitgliederklassen Aktiv nach
Passiv oder umgekehrt erfolgt automatisch nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen
und Meldung an den Vorstand. |
| 2.3 |
Beitrittsgesuche sind schriftlich an den Vorstand
einzureichen. |
| 2.3.1 |
In den Funkerverein Zofingerrunde können Personen mit
vollendetem 15. Altersjahr aufgenommen werden. |
| 2.3.2 |
Nach einer viermonatigen, provisorischen Mitgliedschaft
kann das Neumitglied anlässlich einer GV in den Verein gewählt werden. |
| 2.3.3 |
Der Vorstand kann zu Handen der GV über die hängigen
Eintrittsgesuche Stellung nehmen. |
| 2.4 |
Austritt aus dem Verein. |
| 2.4.1 |
Austrittserklärungen sind schriftlich, unter Angabe
des Grundes auf Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand einzureichen. Diese werden an der
GV verlesen. Finanzielle Verpflichtungen sind bis zum Austrittsdatum zu begleichen. |
| 2.4.2 |
Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen oder
gegen die Statuten verstossen, können auf Antrag des Vorstandes durch die GV unter Angabe
des Grundes aus dem Verein ausgeschlossen werden (Wahlverfahren nach Art. 3.4). Der
Ausschluss ist den Betroffenen schriftlich, unter Angabe des Grundes, mitzuteilen. |
| 2.5 |
Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt jedes
Anrecht, sowohl auf Vermögen, als auch auf jede Auszahlung durch den Verein. |
| 2.6 |
Rechtsansprüche auf privates Eigentum sind beim
Austritt oder Ausschluss aus dem Verein dem Vorstand innert 30 Tagen mitzuteilen.
Ansonsten kann der Verein darüber verfügen. |

3
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Organisation und Finanzen
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| 3.1 |
Die Organe des Funkervereins Zofingerrunde sind:
- Der Vorstand (Art. 3.9)
- Die Generalversammlung (GV Art. 3.8)
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| 3.2 |
Die Vereinsangelegenheiten werden durch den Vorstand
besorgt. |
| 3.3 |
Der Vorstand oder die Generalversammlung können zur
Bearbeitung spezieller Aufgaben Sonderkommissionen bestellen. |
| 3.4 |
Abstimmungen und Wahlen |
| 3.4.1 |
Bei Vereinsabstimmungen und Wahlen gilt das
Zwei-Drittels-Mehr. Wird bei Vorstandswahlen das Zwei-Drittels-Mehr im 1. Durchgang nicht
erreicht, entscheidet im 2. Durchgang das relative Mehr. Die Bestimmungen des Art. 5.4
bleibt vorbehalten. |
| 3.4.2 |
Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel durch
offene Abstimmung. |
| 3.4.3 |
Eine geheime Abstimmung oder Wahl erfolgt, wenn dies
ein Drittel der Stimmberechtigten beschliesst. |
| 3.4.4 |
Bei Wahlen wird das Einzelwahlverfahren durchgeführt. |
| 3.5 |
Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember. |
| 3.6 |
Die Finanzen des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Gönnerbeiträgen und Schenkungen
- Erlösen aus Veranstaltungen
- Kapitalerträgen
- Erträgen aus Leistungen des Vereins
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| 3.7 |
Mitgliederbeiträge |
| 3.7.1 |
Die Mitgliederbeiträge werden von der
Generalversammlung festgesetzt. Sie betragen höchstens Fr. 100.- pro Jahr für sämtliche
Mitgliederkategorien. |
| 3.7.2 |
Die Generalversammlung kann eine Ermässigung des
Jahresbeitrages für stimmberechtigte Mitglieder beschliessen, welche im gleichen Haushalt
wohnen. |
| 3.7.3 |
Gönnermitglieder werden als solche anerkannt, wenn sie
mindestens den von der GV bestimmten Beitrag entrichten. |
| 3.7.4 |
Die Jahresbeiträge sind bis spätestens 30. Juni des
laufenden Jahres zu begleichen. Nach diesem Datum werden ausstehende Beiträge mittels
Nachnahmen eingezogen. |
| 3.7.5 |
Gönnerbeiträge werden nicht per Nachnahme eingezogen. |
| 3.8 |
Die Generalversammlung (GV) |
| 3.8.1 |
Die Vorstandsmitglieder erstatten der jährlichen GV
zuhanden der Mitglieder Bericht über ihre Tätigkeit. |
| 3.8.2 |
Die GV findet innert drei Monaten nach Ablauf des
Geschäftsjahres statt. |
| 3.8.3 |
Die Generalversammlung gilt als beschlussfähig, wenn
die Einladungen mit Traktandenliste mindestens 14 Tage zuvor erfolgt sind (Datum des
Poststempels). |
| 3.8.4 |
Die ordentliche GV hat folgende Geschäfte (Reihenfolge
bindend) zu behandeln:
- Präsenzkontrolle
- Wahl der Stimmenzähler und des Tagespräsidenten
- Protokoll der letzten GV
- Jahresberichte der Vorstandsmitglieder
- Bilanz und Erfolgsrechnung des Kassiers
- Bericht der Kassenrevisoren
- Wahl von Neumitgliedern
- Anträge, falls vorhanden
- Jahresprogramm
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Budget
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Verschiedenes
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| 3.8.5 |
Der Vorstand kann bei Bedarf noch weitere Traktanden
anfügen. |
| 3.8.6 |
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Ehren-, Aktiv- und
Passivmitglieder. |
| 3.8.7 |
Der Vorstand hat das Recht, Anträge, welche nicht
mindestens 30 Tage vor der GV beim Vorstand eingereicht worden sind, auf die übernächste
GV zu vertagen. |
| 3.8.8 |
Eine ausserordentliche GV kann durch den Vorstand
einberufen werden, oder wenn die Unterschriften eines Fünftels der stimmberechtigten
Mitglieder mit der Forderung auf eine ausserordentliche GV beim Vorstand abgegeben werden. |
| 3.9 |
Der Vorstand |
| 3.9.1 |
In den Vorstand des Funkervereins Zofingerrunde können
nur Ehren-, Aktiv- oder Passivmitglieder für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt
werden. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. |
| 3.9.3 |
Der Vorstand setzt sich aus fünf bis sieben
Mitgliedern zusammen. Die Pflichten und Kompetenzen der einzelnen Vorstandsmitglieder sind
mit Ausnahme von Präsident, Kassier und Lokalwart nicht dauerhaft definiert, sondern
richten sich nach den Aufgaben, welche aus dem Jahresprogramm hervorgehen. |
| 3.9.3.1 |
Jedes Mitglied des Vorstandes übernimmt Aufgaben, in
welchen es das Vereinsleben während der laufenden Amtsperiode prägen kann und soll. |
| 3.9.3.2 |
Das Amt des Präsidenten wird in der Regel nach jeder
Amtsperiode von einem anderen Vorstandsmitglied wahrgenommen. Der Vorstand macht hierzu
einen Vorschlag zuhanden der GV. |
| 3.9.3.3 |
Die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen
Vorstandsmitglieder regelt der Vorstand unter sich. |
| 3.9.3.4 |
Ausgehend vom Jahresprogramm kann und soll der Vorstand
neu zusammengesetzt und/oder erweitert werden, so dass die Besetzung optimale
Voraussetzungen für die Bewältigung der kommenden Aufgaben schafft. |
| 3.9.3.5 |
Der Vorstand legt mit der Einladung zur GV ein Konzept
vor, worin das Jahresprogramm und eine passende Vorstandsbesetzung (mit vorgängiger
Anfrage an alle Kandidaten) enthalten sind. |
| 3.9.3.6 |
Feste Pflichten und Kompetenzen haben der Präsident,
der Kassier und der Lokalwart. |
| 3.9.3.7 |
Der Präsident
- überwacht die Einhaltung des Jahresporgrammes und der Termine
- ist für die Information der Mitglieder verantwortlich
- beruft Vorstandssitzungen und die GV ein
- organisiert das Führen sowie das fristgerechte Verteilen von
Beschlussprotokollen von Vorstandssitzungen und GV
- kann Aufgaben an die Vorstandsmitglieder übertragen
- kann Vorstandsmitglieder von Aufgaben befreien
- vertritt den Verein gegen aussen
|
| 3.9.3.8 |
Der Kassier
- führt die Mitgliederkontrolle
- führt die Vereinskasse
- überwacht die Kasse des Clublokals
- zieht die Mitgliederbeiträge ein
- erstellt Bilanz und Erfolgsrechnung zuhanden der GV
- führt das Inventar des Vereins
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| 3.9.3.9 |
Der Lokalwart
- organisiert und überwacht die Reinigung des Klublokals
- hat das Recht, Personen, die das Lokal nicht mit der gebotenen
Sorgfalt benützen, zur Ordnung anzuhalten
- besitzt die Vollmacht, Gelder für Haushalt und Verbrauchsartikel
einzusetzen
- Weitere Rechte und Aufgaben können je nach Situation durch den
Vorstand, in Absprache mit dem Lokalwart, beschlossen werden.
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| 3.9.4 |
Die Vorstandswahl wird vom Tagespräsidenten geleitet. |
| 3.9.5 |
Der Präsident und der Kassier werden von der GV
gewählt. |
| 3.9.7 |
Der Vorstand gilt als beschlussfähig, wenn mindestens
vier Vorstandsmitglieder zu einer Vorstandssitzung erschienen sind. |
| 3.9.8 |
Die verbindliche Unterschrift führt der Präsident
kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder sind für ihr
Ressort im Rahmen des Budgets unterschriftsberechtigt. |
| 3.10 |
Die Rechnungsrevisoren |
| 3.10.1 |
Als Rechnungsrevisoren können nur Vereinsmitglieder im
Sinne von Art. 3.8.6 für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt werden. |
| 3.10.2 |
Es amten jeweils zwei Rechnungsrevisoren, von denen der
oder die amtsältere Sprecher(in) ist. |
| 3.10.3 |
Sie prüfen auf Einladung des Kassiers, vor der
ordentlichen GV, die Jahresrechnung und erstellen zu Handen der Generalversammlung einen
Revisorenbericht. |
| 3.10.4 |
Rücktrittsgesuche der Rechnungsrevisoren müssen auf
Ende des Geschäftsjahres beim Präsidenten eingereicht werden. Die Zurücktretenden
bleiben bis zur nächsten GV im Amt. |

4
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Vereinslokal
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| 4.1 |
Der Funkerverein Zofingerrunde unterhält ein
Vereinslokal, welches durch einen Lokalwart verwaltet wird. |
| 4.3 |
Lokalbenützung |
| 4.3.1 |
Alle stimmberechtigten Mitglieder haben das Recht und
die Möglichkeit, das Lokal jederzeit zu benützen. |
| 4.3.2 |
Jedes Mitglied haftet persönlich für angerichtete
Schäden an Gebäuden und Einrichtungen. |
| 4.3.3 |
Stimmberechtigte Mitglieder können das Lokal beim
Lokalwart für persönliche Zwecke reservieren lassen. |
| 4.3.4 |
Der Vorstand hat das Recht, auf Antrag des Lokalwartes
den Verwendungszweck des Lokals zu bestimmen. |
| 4.3.5 |
Das Lokal darf von Drittpersonen nur in Begleitung von
stimmberechtigten Vereinsmitgliedern betreten werden. Diese Mitglieder haften für
Schäden, die von den mitgebrachten Drittpersonen angerichtet wurden. |
| 4.3.6 |
Vereinsaktivitäten haben gegenüber Privatanlässen
Vorrang. |
| 4.4 |
Inventar |
| 4.4.1 |
Der Vorstand hat der GV jährlich ein Lokalinventar
vorzulegen. In diesem muss zwischen vereinseigenem und privatem Material unterschieden
werden. |
| 4.4.2 |
Einsprüche gegen dieses Inventar sind bis 30 Tage nach
der GV an den Vorstand zu richten. |
| 4.5 |
Lokalschlüssel können von stimmberechtigten
Mitgliedern beim Präsidenten, nach Unterschrift eines entsprechenden Vertrages, gegen
Bezahlung der Selbstkosten bezogen werden. |

5
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Allgemeine Bestimmungen
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| 5.1 |
Als Funkerverein Zofingerrunde darf nur der Präsident
oder eine vom Vorstand bestimmte Delegation auftreten. |
| 5.2 |
Anträge auf Änderung der Statuten können vom
Vorstand oder von stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. |
| 5.3 |
Sollten Situationen auftreten, über welche in diesen
Statuten keine Bestimmungen getroffen wurden, so entscheidet die Generalversammlung. |
| 5.4 |
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine GV
beschlossen werden. Die Auflösung ist nur dann rechtsgültig, wenn 90% der anwesenden,
stimmberechtigten Mitglieder ihre Zustimmung gegeben haben. |
| 5.5 |
Bei der Auflösung beschliesst die GV, wie ein nach der
Deckung aller Verbindlichkeiten verbleibender Überschuss und das Vereinsmaterial
verwendet werden soll. |
| 5.6 |
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet allein das
Vereinsvermögen. Die Mitglieder verpflichten sich lediglich zur Bezahlung des
Jahresbeitrages. Die aus der Geschäftsführung entstehenden Kosten des Vorstandes gehen
zu Lasten der Vereinskasse. |
| 5.7 |
Der Verein unterhält die für den Betrieb notwendigen
Versicherungen, namentlich eine Haftpflicht-, sowie Sachwertversicherungen für das
Vereinslokal und die Einrichtungen. |

6
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Inkrafttreten
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| 6.1 |
Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung
durch die GV vom 15. März 1986 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Statuten und
Reglemente, die die Zofingerrunde betrafen. |
| 6.2 |
Statutenänderungen |
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An der GV vom 14. März 1992 wurden wegen der
Vergrösserung der Vorstandsmitgliederzahl folgende Artikel angepasst:
- Art. 3.10.3, 3.10.15, 3.10.16, 4.2 und 4.2.4
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An der GV vom 18. März 1995 wurden die Statuten wie
folgt revidiert.
- gestrichene alte Artikel: 3.3, 3.5.5, 3.10.2, 3.10.6, 3.10.9-16,
3.12, 4.2
- modifizierte alte Artikel: 1.2, 3.1, 3.5.4, 3.9.4, 3.10.3, 3.10.5,
3.10.8
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An der GV vom 13. März 2004 wurde wegen der
Beschränkung der Mitgliederhaftung der folgende Artikel angepasst:
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An der GV vom 12. März 2005 wurden wegen den
Aufnahmebedingungen die folgenden Artikel angepasst:
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Zofingen, 12. März 2005
Der Präsident: sig. Heinz Menz HB9RWF
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